Gemäß Hausordnung der Spremberger Wohnungsbaugenossenschaft eG § 5 Abs. 2 gilt:
Das Grillen auf Balkonen, sowie in sämtlichen Räumen und Gebäudeteilen ist ausdrücklich verboten.
Gemäß Hausordnung der Spremberger Wohnungsbaugenossenschaft eG § 5 Abs. 2 gilt:
Das Grillen auf Balkonen, sowie in sämtlichen Räumen und Gebäudeteilen ist ausdrücklich verboten.