Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was muss ich tun, um meine Restmülltonne zu tauschen?
    Sollten Sie Ihre Restmülltonne gegen eine andere tauschen wollen, ist dies problemlos möglich. Rufen Sie uns einfach an und teilen uns Ihre Tonnennummer und Wunschgröße für die neue Tonne mit. Wir informieren die Abfallwirtschaft und leiten alles in die Wege.

    Bitte beachten Sie das die Abfallwirtschaft eine „Wechselgebühr“ gemäß der aktuellen Abfallgebührensatzung des Landkreises Spree-Neiße erhebt. Diese Gebühr muss vor dem Tausch bezahlt werden. Danach lösen wir den Auftrag an die Abfallwirtschaft aus.

  • Darf ich auf meinem Balkon grillen?

    Gemäß Hausordnung der Spremberger Wohnungsbaugenossenschaft eG § 5 Abs. 2 gilt:

    Das Grillen auf Balkonen, sowie in sämtlichen Räumen und Gebäudeteilen ist ausdrücklich verboten.

  • Was tun bei einer Havarie oder einem Notfall?

    Das wichtigste „Ruhig bleiben“. Sich nicht selbst in Gefahr bringen. Unter Beachtung des Selbstschutzes andere aus dem Gefahrenumfeld bringen und fernhalten. Havarie- oder Notruf absetzen. Hier finden Sie finden die Notruf- und Havarienummern und Hinweise: HIER KLICKEN

  • Wo finde ich Anleitungen und Hinweise zu meinem Feuermelder?

    Hier können Sie sich die Bedienungsanleitung für den von der Spremberger Wohnungsbaugenossenschaft eG verbauten Rauchwarnmelder herunterladen. HIER KLICKEN

    Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die BRUNATA-METRONA Rauchmelder-Hotline: Tel: 0800 0001797*

    *(kostenlos aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz)

  • Brauche ich für meinen Hund eine Genehmigung vom Vermieter?
    Gemäß der Hausordnung § 8 der Spremberger Wohnungsbaugenossenschaft gilt:

    8.1 Das Halten von Hunden bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Die erteilte Genehmigung kann widerrufen werden, wenn die Tiere die Ruhe und Ordnung der Wohngemeinschaften negativ beeinflussen oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Der Vermieter kann auch verlangen, dass der Gesundheitszustand der Tiere nachgewiesen wird. Hunde sind innerhalb der Wohnanlagen an der Leine zu führen und von Spielplätzen und Grünanlagen fernzuhalten.

    8.2 Hunde die gemäß § 8 (3) der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg als „gefährliche Hunde“ eingestuft sind, müssen einen „Wesenstest“ durchgeführt haben und dem Vermieter vor Beginn der Haltung eine Negativbescheinigung vorlegen.